Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Fördermittel in Höhe von insgesamt 1.075.000,00 € bereit. Diese dienen der Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Corona-Krise. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer erhält hiervon einen Betrag in Höhe von 1.800,35 €. Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen, Vereine oder andere rechtsfähige Einrichtungen, die sich in der Corona-Krise für ihre Mitmenschen eingesetzt haben, sollen hierdurch unterstützt werden. Aktivitäten von Privatpersonen werden durch dieses Förderprogramm leider nicht abgedeckt.

Sie können für Ihre abgeschlossenen Projekte bis zu 200,00 € dieser Fördermittel beantragen. Die Verteilung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Anträge können bis zum 31.10.2020 bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer gestellt werden.
Mit den Fördermitteln werden beispielsweise Kosten erstattet, die für Material zum Nähen von Behelfsmasken, Anschaffung oder Anmietung von Nähmaschinen, Stoff, Nähgarn, Befestigungsbändern, Anschaffung von Schutzkleidung, etc. entstanden sind.

Wer ist berechtigt diese finanzielle Unterstützung zu erhalten?

Das Hilfsangebot richtet sich an Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen, Vereine und andere rechtsfähige Engagement fördernde Einrichtungen, die vor allem ältere und vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger darin unterstützen, die aktuelle Situation, im Zusammenhang mit der Corona-Krise, zu bewältigen.

Eine Auszahlung von Mitteln an natürliche Personen ist ausgeschlossen.

Was kann gefördert werden?

Mit den bereitgestellten Mitteln sollen bestehende oder neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten unterstützt werden, damit die Engagierten ihre Aktionen vor allem für Seniorinnen und Senioren, Erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen einfacher und besser umsetzen können.

Hier ein paar Beispiele für entstandene Aufwände, welche erstattungsfähig sind:

·        Material zum Nähen von Behelfsmasken (u. a. Anschaffung oder Anmietung von Nähmaschinen, Stoff, Nähgarn, etc.)
·        Anschaffung bzw. Kauf von Schutzbekleidung
·        Einrichtung von Videokonferenzen (Lizenzgebühren), Website-Gestaltung, Hosting
·        Erstattung von Fahrtkosten bei Nutzung von PKWs und Lieferwagen oder des ÖPNVs unter Beachtung des Landesreisekostengesetzes

Wie hoch ist die Förderung?

Um möglichst vielen Organisationen die Möglichkeit zu geben, entstandene Kosten abzudecken, können Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine Mittel bis zu 200 Euro beantragen. Es dürfen nur Ausgaben in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020 geltend gemacht werden.

Bezüglich der Ausgaben reichen Eigenbelege aus, die formlos folgende Angaben enthalten sollten:

·        Name und Anschrift des Lieferanten oder Dienstleisters,
·        Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung,
·        Termin der Lieferung oder Leistung sowie
·        Rechnungsbetrag

Sollten die Ausgaben über 200 Euro liegen, können hierfür auch gerne Belege eingereicht werden. Sofern die Fördermittel bis Ende der Antragsfrist nicht vollständig abgerufen werden, können eventuell auch höhere Kosten übernommen werden.

Bis wann können die Mittel beantragt werden?

Für die Beantragung der Mittel gilt eine Frist bis zum 31. Oktober 2020. Die Ausschüttung der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge bis zur Höhe der Gesamtfördersumme. Anträge, die nach Ausschüttung der vollen Fördermittelsumme eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wie können die Mittel beantragt werden?

Zur Beantragung der Mittel steht Ihnen ein Formular zum Download auf der Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Verfügung. Dieses füllen Sie bitte aus und reichen es unterschrieben ein. Der Antrag ist von zwei Personen zu unterschreiben, um die Richtigkeit der Angaben zu gewährleisten.

Antrag: ehrenamtliche Tätigkeit