Kevelaer – Durch die Landesregierung NRW wurden diverse Lockerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Krise beschlossen. Hierzu zählt auch die Ankündigung, dass Freibäder ab dem 20.05.2020 und Hallenbäder ab dem 30.05.2020 unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygieneregelungen wieder betrieben werden können.

Einzelheiten zu den Einschränkungen, unter denen der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, sind bisher noch nicht bekannt.

Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt daher den Kommunen, die notwendigen Hinweise abzuwarten und die Wiedereröffnung der Bäder gründlich vorzubereiten, auch wenn dies bedeutet, dass die Einrichtungen nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder an den Start gehen können.

Es ist jedoch bereits jetzt davon auszugehen, dass die Öffnung der Bäder nur unter strengen Auflagen erfolgen kann. Insbesondere bedeutet dies für den Betrieb, dass die täglichen Besucherzahlen sicherlich stark begrenzt werden müssen und zusätzlich noch weitere organisatorische und technische Maßnahmen getroffen werden müssen.

Zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter werden daher zahlreiche Maßnahmen notwendig sein, die eine ausreichende Vorbereitungszeit benötigen.

Daher kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, wann die Bäder in Kevelaer wieder geöffnet werden. Eine Öffnung des Freibades zum 20.05.2020 ist daher nicht möglich.

Sobald weitere Informationen zur Öffnung der Bäder vorliegen, erfolgt hierzu eine Mitteilung.