Beginnend mit dem Muttertag am 10. Mai 2020 sind deutliche Lockerungen im Bereich der Betretungsverbote in Alten- und Pflegeheimen angekündigt. Unter Einhaltung von Schutzvorkehrungen und Auflagen soll dann wieder ein Kontakt mit pflegedürftigen und behinderten Menschen in Einrichtungen möglich sein. Grundlage für die Lockerungen sind die Empfehlungen eines zentralen Expertengremiums, welches extra für dieses Thema eingerichtet wurde.
Um den Heimbewohnerinnen und –bewohnern den wichtigen Kontakt zu Angehörigen wieder zu ermöglichen, sind unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) unterschiedliche Herangehensweisen möglich. Besuche mit bis zu zwei Personen können beispielsweise in separaten Arealen oder Räumlichkeiten im Außenbereich unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen stattfinden. Bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen (Schutzmaterialen etc.) sollen gegebenenfalls auch Besuche von bis zu zwei Personen innerhalb der Einrichtung in einem separaten Raum möglich werden. Sofern es aus sozialen, humanitären oder medizinischen Gründen geboten ist, kann der Besuch einer Einzelperson auch innerhalb der Einrichtung im Bewohnerzimmer erfolgen. Grundsätzlich ist der Besuch auf höchstens zwei Stunden pro Tag begrenzt.
Um Besuche durch infizierte Personen / Kontaktpersonen und Personen mit Erkältungssymptomen auszuschließen, erfolgt eine Überprüfung der Besucher durch die Einrichtung. Ferner muss jeder Besuch registriert werden, um im Falle einer Infizierung eine lückenlose Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.
Einrichtungen stehen bei der Realisierung der Kontaktmöglichkeiten vor einer großen Herausforderung. Einerseits gilt es, den Bewohnern den nötigen sozialen Kontakt zu Angehörigen zu ermöglichen, andererseits müssen jedoch Bewohner und Mitarbeitende vor Infektionen geschützt werden. Die Einrichtungen entscheiden daher im Rahmen Ihrer Möglichkeiten selbst, in welchem Rahmen Besuchsregelungen stattfinden können. Erkundigen Sie sich daher in jedem Falle im Vorfeld bei der Einrichtung, welche Kontaktmöglichkeiten bestehen und vereinbaren Sie unbedingt einen Besuchstermin. Die Einhaltung der bestehenden Hygieneregelungen schützt dabei nicht nur Sie, sondern insbesondere Ihre Angehörigen im Heim sowie alle anderen Heimbewohner.
Die Tagesstätten und Werkstätten für behinderte Menschen sollen ebenfalls in absehbarer Zeit wieder öffnen.
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