Die kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Verzögerung der Infektionsdynamik, die bereits am Sonntag ergriffen worden sind, wurden nunmehr durch Erlass des Landes NRW ergänzt und beinhalten unter anderem folgende Eckpunkte:

  • Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser, alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

Unter „Cafés“ sind auch Eiscafés, Eisdielen (einschließlich des Thekenverkaufs zur Straße hin) und ähnliche Einrichtungen zu verstehen. Unter „Bars“ fallen auch Shisha-Bars.

  • Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen. Zu den Spiel- und Bolzplätzen zählen auch Skateranlagen, Bouleplätze, öffentliche Tischtennisplatten etc.

Die entsprechenden Anlagen im Kevelaerer Stadtgebiet werden derzeit mit entsprechenden Hinweisen versehen und ggf. auch abgesperrt.

  • Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.

Bei der Abgrenzung etwa zu einem Restaurant oder einem Bistro kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt des Angebotes liegt. Unter den bekannten Auflagen geöffnet bleiben nur Restaurants und Speisegaststätten, bei denen der Schwerpunkt des Angebotes auf der Zubereitung von Mahlzeiten liegt.

Imbissbuden mit Sitzgelegenheiten fallen unter den Begriff der Restaurants (Schnellrestaurants).

Bei Fragen zur Auslegung wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich – gerne auch per E-Mail – an das Ordnungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Tel.: 02832/122-832 oder E-Mail: ordnungsamt@kevelaer.de). Generell ist zu sagen, dass bei Auslegungsfragen des Erlasses die Zielrichtung der Einschränkung des persönlichen Kontaktes zu beachten ist, d.h. in Zweifelsfällen die Regelungen restriktiv auszulegen sind.

  • Die Verkaufsstellen des Einzelhandels sind bis auf wenige Ausnahmen ab dem 18.03.2020 zu schließen. Das bedeutet, dass z.B. alle Oberbekleidungsgeschäfte, Schmuck- und Uhrengeschäfte, Blumengeschäfte geschlossen werden müssen.

Dienstleistungsbetriebe, in deren Mittelpunkt eine Leistung steht, welche von einer natürlichen oder juristischen Person zur Bedarfsdeckung im Rahmen der Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung erbracht wird, können ihrer Tätigkeit nachgehen. Offen zu halten sind dementsprechend diejenigen Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, die ohne das Zusammenkommen von Personengruppen erbracht werden.

Bei Fragen zur Auslegung wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich – gerne auch per E-Mail – an das Ordnungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Tel.: 02832/122-832 oder E-Mail: ordnungsamt@kevelaer.de).

  • Folgenden Geschäften ist bis auf Weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.

Da ein Offenhalten der Geschäfte im Ermessen des Inhabers steht, informieren Sie sich bitte im Vorfeld eines Besuchs, ob das Geschäft tatsächlich geöffnet ist.

  • Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.

  • Übernachtungsangebote dürfen nur zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.

  • Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

Unter Veranstaltungen sind hier sowohl öffentliche wie auch private Veranstaltungen zu verstehen. Private Veranstaltungen wie Tauf- oder Hochzeitsfeiern dürfen nicht als geschlossene Gesellschaft in Lokalitäten stattfinden. Das gilt auch für die Zeiträume, in denen Restaurants öffnen dürfen. Zudem sind nach dem Sinn und Zweck des Erlasses Privatveranstaltungen in häuslicher Umgebung (wie Geburtstagsfeiern) nicht gestattet, da dies einer Kontaktvermeidung widerspricht.

Zur Umsetzung der im Erlass festgelegten Maßnahmen ist durch den Bürgermeister der Wallfahrtsstadt Kevelaer eine Allgemeinverfügung erlassen worden. Diese können Sie hier abrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen als solche durch den Erlass von der Landesregierung getroffen worden sind und die Entscheidungsspielräume der Wallfahrtsstadt Kevelaer insofern nur darauf beschränkt sind, die beschlossenen Maßnahmen vor Ort umzusetzen.

Das Corona-Virus trifft auch die heimische Wirtschaft hart. Industrie, Einzelhandel, Gastgewerbe und Tourismusindustrie verzeichnen Umsatzrückgänge. Die Wirtschaftsförderung Kevelaer steht Gewerbetreibenden in der Corona-Krise als Ratgeber in Sachen wirtschaftliche Hilfen zur Seite. Wohin wende ich mich bei Lohnfortzahlung im Quarantänefall oder bei Schließung meines Betriebes? Wie kann ich Liquiditätshilfen in Anspruch nehmen? Diese Fragen sind angesichts der aktuellen Ausnahmesituation drängend. Weitere Infos für Unternehmer finden Sie auf der Startseite unter www.kevelaer.de.

Offenlage Bauleitplanung – Bis einschließlich 20.03.2020 sind die Unterlagen zu folgenden Bauleitplanverfahren offengelegt: 64. FNP-Änderung (Kevelaerer Straße in Winnekendonk) / Bebauungsplan Twisteden Nr. 19 (Lindenhoher Weg), Bürgerinnen und Bürger, die Einsicht in die Planunterlagen nehmen wollen, melden sich bitte vorab im Rathaus bei der Stadtplanung unter der Telefonnummer: 02832/122-560 an.

Wallfahrtsstadt Kevelaer bietet Hilfe an

Ab sofort bietet die Stadtverwaltung für Personen, die unter häuslicher Quarantäne stehen sowie Senioren und kranke Menschen, einen Einkaufs-Service an, wenn diese Personen sich nicht anderweitig versorgen lassen können.

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung übernehmen nach Absprache die Einkäufe. Die Übergabe erfolgt an der Wohnungstüre mit angemessenem Abstand. Interessierte können sich unter 02832-122-416 – montags bis freitags von 09.00 bis 10.00 Uhr – oder per E-Mail: ordnungsamt@kevelaer.de melden.

Allgemeinverfügung Reiserückkehrer ->

Allgemeinverfügung Betretungsverbote Pflegeeinrichtungen ->