Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Stadtverwaltung Kevelaer wenden wollen, werden gebeten, zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen. In einigen Fällen kann Ihr Anliegen vielleicht direkt oder ansonsten auf elektronischem oder postalischem Wege geklärt werden.

Sollte dies nicht möglich sein, können Sie gemeinsam mit den städtischen Beschäftigten klären, ob das Anliegen eilt oder möglicherweise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann.

Soweit ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte auf jeden Fall vorab einen Termin. Eine Terminierung hilft dabei, Menschenansammlungen zu vermeiden und schützt damit in der aktuellen Situation nicht nur Sie, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

Sofern Sie nicht wissen, wer Ihr Ansprechpartner in der Verwaltung ist, wenden Sie sich an die zentrale Rufnummer 02832/122-0. Oder Sie schauen ins Internet unter www.kevelaer.de/kontaktdaten.

Ab Mittwoch, 18.03.2020 bleiben die Verwaltungsgebäude geschlossen. Der Zugang zur Stadtverwaltung ist dann nur noch auf Voranmeldung während der Öffnungszeiten möglich. Die Samstagsöffnungszeiten im Bürgerbüro und für den Bereich Tourismus & Kultur entfallen bis auf Weiteres. Für diese Zeiten sind insofern auch keine Terminvereinbarung vorgesehen.

Das Bürgerbüro erreichen Sie unter der Telefonnummer 02832/122-815 oder per E-Mail unter buergerbuero@kevelaer.de.

Rentenberatungen durch die Versichertenberaterin der DRV Bund finden bis auf Weiteres nicht statt.

Das Konzert- und Bühnenhaus und die Öffentliche Begegnungsstätte bleiben ebenfalls geschlossen. Über die Schließung des Hallenbades wurde bereits informiert. Ebenfalls geschlossen bleiben sämtliche Turnhallen der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Der Sportbetrieb ist damit vorübergehend in Gänze eingestellt.

Die Schließung der Turnhalle erfolgt auf Veranlassung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Dieses hat zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus unter anderem festgelegt, dass Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020 zu schließen sind. Aus diesem Grund werden sämtliche Turnhallen im Stadtgebiet Kevelaers vom 17.03.2020 zunächst bis einschließlich 19.04.2020 gesperrt.

Stadtwerke bleiben für den Kundenverkehr geschlossen

Als Vorsichtsmaßnahme im Rahmen der Coronapandemie haben die Stadtwerke Kevelaer und die NiersEnergie GmbH als Versorgungsbetriebe die Büros für den Kundenverkehr bereits am 16.03.2020 geschlossen. Die Mitarbeiter stehen während der Öffnungszeiten für Fragen und Beratungen telefonisch zur Verfügung. Weiterhin sind die Mitarbeiter per E-Mail (vertrieb@stadtwerke-Kevelaer.de) erreichbar. Unter folgender Rufnummer stehen Ihnen die Mitarbeiter zur Verfügung: 02832-9313-0

In dringenden Fällen und außerhalb der Dienstzeit ist der Notdienst der Stadtwerke erreichbar: 02832-931394

Die Stadtwerke bitten, für die Vorsichtsmaßnahme Verständnis zu haben. Wichtigstes Ziel ist in dieser schwierigen Phase: Bleiben Sie und wir gesund!

Ausfall von Veranstaltungen – Erstattung von Eintrittskarten

Eintrittskarten für die bereits abgesagten Veranstaltungen bis zum 19. April 2020 werden seitens der Vorverkaufsstelle der Wallfahrtsstadt Kevelaer vom Büro “Tourismus & Kultur” erstattet. Da ein persönlicher Kontakt vermieden werden soll, können sich Karteninhaber per E-Mail (kultur@kevelaer.de) melden. Die E-Mail soll folgende Angaben enthalten: vollständiger Name; Veranstaltung, für die die Karte(n) gekauft wurde(n); die jeweilige Reihe und den Platz; gezahlter Betrag; Telefonnummer; Kontoverbindung. Das Eintrittsgeld wird zeitnah auf das angegebene Konto überwiesen.

Abonnenten der Theaterreihe und der Reihe “Puppenspiel 18+” erhalten für die abgesagten Aufführungen ebenfalls eine anteilige Erstattung des Abonnements, jedoch erst nach Ablauf der Spielzeit.

Generelle Durchführung von Veranstaltungen

Jegliche Veranstaltung im Kevelaer Stadtgebiet ist bis einschließlich 10.04.2020 untersagt. Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die im überwiegend öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und –vorsorge zu dienen. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen, d.h. die Wochenmärkte finden in gewohnter Weise statt.

Ebenfalls bis einschließlich 19.04.2020 sind in Anlehnung an die Regelungen des Feiertags-gesetzes NRW für stille Feiertage musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten.

Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich

Die Absage von Veranstaltung umfasst auch sämtliche Osterfeuer im Stadtgebiet der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Osterfeuer können damit nicht durchgeführt werden, auch nicht in kleinen Teilnehmerkreisen.

Blutspendetermine

Die Blutspendetermine in Kevelaer am 17.03., 25.03. und 09.04. finden nach aktuellem Stand wie geplant statt.

Die Mitarbeiter vor Ort sind bereits sensibilisiert, werden aber nochmals auf die Empfehlungen des Gesundheitsamtes bezüglich Hygiene- und Abstandsregelungen hingewiesen und werden auch zwischendurch auf die wartenden Spender einwirken, sich entsprechend zu verhalten.

Offene Stadtführungen

Die Stadt- und Themenführungen für Einzelgäste am 22.03.2020, 29.03.2020 und 13.04.2020 finden nicht statt.

Mittagstreff / Kompass

Der Mittagstreff ist am Dienstag, 17.03.2020 zur Sicherstellung der Betreuung als Übergangssituation in der normalen Betreuungszeit von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.

Sofern eine Betreuungsmöglichkeit kurzfristig realisiert werden kann, empfiehlt die Wallfahrtsstadt Kevelaer jedoch vom Mittagstreff fernzubleiben.

Ab Mittwoch, 18.03.2020 entfällt auch das Betreuungsangebot im Mittagstreff. Das Jugendzentrum Kompass ist gemäß Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ebenfalls ab dem 18.03.2020 geschlossen.

Zur Entlastung des Personals in kritischen Infrastrukturen (z.B. Krankenhäusern) wird ab Mittwoch, 18.03.2020 bis zum 03.04.2020 eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 in den Räumlichkeiten des Mittagstreffs vorgehalten.

Es bedarf einer entsprechenden Bestätigung des Arbeitgebers.

Bei berechtigten Interessen setzten Sie sich bitte mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung.

Notbetreuung Schulen

Für die Notbetreuung (Personal in kritischen Infrastrukturen wie z.B. Krankenhäusern) in den Grundschulen wird auf die Internetseiten der jeweiligen Schulen verwiesen.

Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung.

Kinderbetreuung – Notwendige Bescheinigung für die schriftliche Zusicherung der Arbeitgeber der Unabkömmlichkeit von Elternteilen

Die im Erlass vom 13.03.2020 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales genannten Schlüsselpersonen dürfen Ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinsorgeberechtigt sind oder beide sorgeberechtigten Elternteile Schlüsselpersonen sind. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19.04.2020.

Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen,

wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,

sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona-virus/Risikogebiete.html), es sei denn, dass seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.

Es soll bis 18.03.2020 eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt.

Durchführung von standesamtlichen Trauungen

Standesamtliche Trauungen werden bis auf Weiteres mit einer maximalen Anwesenheitszahl von 15 Personen und ausschließlich im Konzert- und Bühnenhaus der Wallfahrtsstadt Kevelaer durchgeführt. Betroffene Paare wenden sich zur Abstimmung bitte an das Standesamt Tel. 02832/122-825, E-Mail: standesamt@kevelaer.de.

Geburtstags- und Goldhochzeitsbesuche bis auf Weiteres ausgesetzt!

Am gestrigen Sonntag haben sich die 16 Bürgermeister des Kreises Kleve sowie der Landrat getroffen, um das weitere Vorgehen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abzustimmen. Neben etlichen weiteren Entscheidungen wurde einhellig beschlossen, dass die Geburtstags- und Gold- bzw. Diamanthochzeitsbesuche durch Bürgermeister, stellvertretende Bürgermeister und Ortsvorsteher bis auf Weiteres einzustellen sind.

Ziel ist die Vermeidung nicht notwendiger sozialer Kontakte. Eine Gratulation ist sicherlich etwas Schönes für das Geburtstagskind oder das Goldhochzeitspaar. Ziel ist aber unter anderem auch der Schutz der besonders anfälligen Personengruppen vor Ansteckung. Hierzu zählen insbesondere auch hochbetagte Menschen. Um jegliches Risiko zu minimieren, halten die Bürgermeister des Kreises Kleve es aktuell für zwingend geboten, diese Besuche bis auf Weiteres auszusetzen.

Rats- und Ausschusssitzungen

Die Sitzung des Betriebsausschusses am Donnerstag, 19.03.2020 entfällt. Die für den 24.03.2020 geplante Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses entfällt ebenfalls.

Die Ratssitzung am 31. März soll nach heutigem Stand stattfinden, da wichtige Bauleitplanverfahren auf den Weg zu bringen sind. Darüber hinaus steht eine Entscheidung zum Peter-Plümpe-Platz an, die eigentlich keinen Aufschub zulässt. Eine ausführliche Vorberatung hat hierzu im Stadtentwicklungsausschuss bereits stattgefunden.

Sofern die Ratssitzung stattfindet, wird diese nicht im Ratssaal des Rathauses durchgeführt, sondern im großen Saal des Konzert- und Bühnenhauses stattfinden.

Hier besteht die Möglichkeit, dass die Ratsmitglieder und Besucher auch untereinander den vorgegebenen Abstand halten können.

Eine Absage der Ratssitzung bleibt vorbehalten.