Auf den städtischen Friedhöfen Kervenheim, Winnekendonk und Wetten werden in den nächsten Wochen durch die Wallfahrtsstadt Kevelaer Standfestigkeitskontrollen an den aufgestellten Grabmalen vorgenommen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach der Friedhofssatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer die jeweiligen Grabstelleninhaber verpflichtet sind, die Grabmale standsicher zu halten.
Sollten sich bei der Überprüfung trotzdem Mängel ergeben, werden die Betroffenen schriftlich auf das nicht mehr standfeste Grabmal hingewiesen und unter Angabe der Beanstandung gebeten, binnen einer angemessenen Frist die Standfestigkeit fachmännisch wieder herzustellen.